Soziale
Aspekte.

Bereits seit 2006 gibt es in Nordrhein erste Finanzierungsmodelle der spezialisierten, pädiatrischen Palliativversorgung durch die Krankenkassen.

Finanzierungs-
Modelle.

Informationen

Als eine Art Leuchtturmprojekt wurde damals in Deutschland der erste IV Vertrag zur Versorgung kinderonkologischer Palliativpatienten zwischen dem Kinderpalliativteam Sternenboot am Universitätsklinikum Düsseldorf und der AOK Rheinland/Hamburg, der BEK, der IKK, den Krankenkassen für den Gartenbau und den Landwirtschaftlichen Krankenkassen NRW  sowie dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte geschlossen. In Nordrhein gibt es heute zwei Vertragsmodelle:

IV-Vertrag.

Vertrag zur integrierten Versorgung.

Der IV-Vertrag gilt für Versicherte der AOK Rheinland/ Hamburg, der GEK, der IKK, den Krankenkassen für den Gartenbau und die Landwirtschaftliche Krankenkassen NRW.

Dieser Vertag umfasst die Versorgung aller Kinder und Jugendlichen mit lebensverkürzenden Erkrankungen in einem weit fortgeschrittenem Stadium und in Krisensituationen. Hier wird in enger Kooperation mit dem Kinder- und Jugendarzt analog zu den gesetzlichen Bestimmungen zur SAPV eine 24 Stunden- Rufbereitschaft mit Hausbesuchen und telefonischer Beratung der Familie und des Arztes durch das Kinderpalliativteam zur Verfügung gestellt.

Nach schriftlichem Einverständnis der Eltern, des niedergelassenen Kinder- und Jugendarztes erfolgt die Meldung einmalig durch das versorgende Kinderpalliativteam direkt an die Krankenkasse. In diesem Vertrag wird die Arbeit des niedergelassenen Kinderarztes besonders vergütet.

Das Vertragsformular erhalten Sie direkt bei den Kinderpalliativteams.

SAPPV.

Spezialisierte pädiatrische Palliativversorgung.

SAPPV gilt mit den Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen. Für die privaten Krankenkassen gibt es keine einheitliche Regelung. Hier muss bei der Krankenkasse erfragt werden, über welchen Vertrag die spezialisierte Palliativversorgung beantragt werden kann.

In SAPPV wird zwischen einer Beratung bzw. Koordination und einer Teil-/ Vollversorgung unterschieden. Erst in der Teilversorgung steht das Palliativteam mit der 24 Stunden-Rufbereitschaft zur Verfügung.

SAPPV ist über eine spezielle Verordnung – dem Muster 63 – vom Kinder- und Jugendarzt in jedem Quartal neu zu verordnen.